Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) liess sich von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die Prüfung des Risikomanagements des Programms Air2030 informieren. Anschliessend führte die SiK-N mit dem VBS eine vertiefte Diskussion über die Empfehlungen der EFK und konnte Einsicht in vertrauliche Dokumente nehmen. Für eine deutliche Mehrheit der SiK-N konnten die offenen Fragen vom VBS überzeugend beantwortet werden. Anträge für weitere Abklärungen wurden keine gestellt. Am 12. September 2022 wird die SiK-N den Prüfbericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zum Evaluationsverfahren behandeln und dann formell zum Kauf Beschluss fassen.
Die EFK stellt in ihrem am 8. Juli 2022 veröffentlichten Bericht fest, dass das Risikomanagement des Programms Air2030 klar definiert und angemessen umgesetzt wurde. Dennoch sind gemäss EFK Verbesserungen in Betracht zu ziehen. Insbesondere bestehen gemäss EFK folgende drei Risiken bei der Beschaffung der F-35A: 1. eine rechtliche Unsicherheit beim Begriff des Fixpreises, 2. die fehlende Gerichtsbarkeit sowie 3. das Risiko der Betriebskostenunterschätzung.
Die SiK-N konnte im Rahmen ihrer Diskussion mit dem VBS Einblick in den Teil des Beschaffungsvertrages nehmen, der die Festpreisthematik betrifft. Zudem konnte die SiK-N Kenntnis nehmen von der durch die Behörden des US-Verteidigungsministeriums und von armasuisse im Dezember 2021 unterzeichneten Erklärung über ihr gemeinsames Verständnis des Vertrags («Letter of Offer and Acceptance», LOA). Diese Erklärung bestätigt die Vereinbarung über den Kauf der 36 F-35A durch die Schweiz in Form eines Festpreisvertrages, der auch die US-Teuerung enthält. Die USA sichern der Schweiz weiter zu, dass die Preise der von der US-Regierung im Beschaffungsverfahren eingereichten Offerte entsprechen. Die spezifisch ausgehandelten und vereinbarten Regelungen gehen den anderen standardisierten Bestimmungen des LOA und den zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Der Kommissionspräsident legte der SiK-N zusätzlich eine unterschriebene schriftliche Bestätigung der US-Botschaft in der Schweiz dazu vor, die ihm aufgrund einer von ihm schriftlich gestellten Anfrage zur Verfügung gestellt wurde. Die US-Botschaft hat im Übrigen bereits am 2. Juni 2022 öffentlich auf ihrer Homepage bestätigt, dass die Schweiz von Festpreisverträgen profitiert.
Vor diesem Hintergrund erachtet eine klare Mehrheit der SiK-N die rechtliche Unsicherheit beim Fixpreis als geklärt. Zudem teilt diese Mehrheit der SiK-N die Auffassung des Bundesrates, dass bei Rüstungsbeschaffungsverträgen zwischen Staaten eine allfällige Streitbeilegung über Verhandlungen zu erfolgen hätte und nicht via Gerichte. Schliesslich erachtet eine deutliche Mehrheit der SiK-N auch die Erklärungen des VBS zu den Betriebskosten als plausibel. Für eine Minderheit bestehen weiterhin offene Fragen. Anträge für zusätzliche Abklärungen wurden indes keine eingereicht. An ihrer Sitzung vom 12. September 2022 wird die SiK-N den zurzeit noch ausstehenden Bericht der GPK-N zum Evaluationsverfahren behandeln und dann die Gesamtabstimmung durchführen, damit der Bundesbeschluss zur Beschaffung der F-35A in der Herbstsession beraten werden kann.