In ihrem Bericht gewichtet die GPK-N völlig unzureichend den Sachverhalt…

Kommentar von Konrad Alder

In ihrem Bericht gewichtet die GPK-N völlig unzureichend den Sachverhalt, dass wir mit unserem auch im Ausland breit anerkannten Auswahlverfahren Air2030 das für unsere Luftwaffe bestgeeignete Kampfflugzeug für eine Nutzungsdauer von 30(+) Jahren und nicht ein fragwürdiges Steuerabkommen mit Frankreich suchten! Mit dem F-35A wählte das Evaluationsteam und der Bundesrat basierend auf bekannten Kriterien korrekterweise das leistungsfähigste und gleichzeitig auch kostengünstigste Modell. Der Einbezug von politisch geprägten Neben- und Zusatzvereinbarungen – wie von der GPK-N moniert – verhindern erfahrungsgemäss, nicht nur, aber besonders bei Auswahlverfahren für Kampfflugzeuge, fachlich und sachlich saubere Beschaffungsentscheide. Eine Kurzqualifikation des F-35 nach seiner kürzlichen Teilnahme – zusammen mit u.v.a. den Kampfflugzeugtypen F-15, F-16, Rafale und Eurofighter – am grossen australischen Luftmanöver «Pitch Black» bestätigt unsere Wahl eindrücklich: «The F-35s were able to «find everyone, target everyone and «kill» all oft them despite the red air’s best efforts.»!